Gefährliche Abfälle: Was darf nicht in die Mülltonne geworfen werden?
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Müll, der von einer Familie über mehrere Tage gesammelt wurde, wird in einen gewöhnlichen Container für feste Haushaltsabfälle (FHA) geworfen. Es ist nicht erlaubt, Produkte, die einer Entsorgung bedürfen, in die Mülltonnen zu werfen. Einige Waren tragen eine spezielle Kennzeichnung. Ein durchgestrichener FHA-Container bedeutet, dass eine besondere Aufbereitung – die Unschädlichmachung – erforderlich ist.

Müll, der nicht für gewöhnliche Container bestimmt ist
Die Liste der „besonderen“ Abfallarten ist nicht allzu umfangreich und leicht zu merken. Es handelt sich um Produkte, die im täglichen Gebrauch unbedenklich sind. Nach ihrer Entsorgung gelangen sie jedoch in die natürliche Umgebung und können der Ökologie schaden. Solche Artikel dürfen nicht in die Tonnen für gewöhnlichen Müll geworfen werden.
Batterien und Akkus
Selbst verbrauchte Geräte enthalten schädliche Stoffe, wie zum Beispiel Alkalien und Schwermetalle. Nach der Zerstörung der Metallhülle dringen die Chemikalien mit Niederschlägen in den Boden und das Grundwasser ein und stellen eine Bedrohung für die Umwelt und die menschliche Gesundheit dar. Die Gefahr liegt auch in der Fähigkeit von Lithiumbatterien zur Selbstentzündung.
In den Städten gibt es Annahmestellen für wiederaufladbare Akkus. Batterien sind „Kunden“ für die Lagerung auf Deponien für gefährliche Haushaltsabfälle.
Quecksilberhaltige Lampen, Thermometer
Solche Produkte sind sicher, solange das Metall durch den Glaskolben isoliert ist. Nach einer Beschädigung verunreinigt Quecksilber die atmosphärische Luft, den Boden und das Wasser. In Russland und anderen Ländern ist die getrennte Sammlung von Lampen und anderen quecksilberhaltigen Geräten von anderen FHA-Arten gesetzlich vorgeschrieben.
Derartige Produkte werden von der Bevölkerung kostenlos an Sammelstellen angenommen und zur Entsorgung an spezialisierte Unternehmen weitergeleitet. Es ist wichtig, verbrauchte Lampen in einer Kartonverpackung abzugeben.
Ungiftige Lampen – Glühlampen, Halogenlampen – dürfen in den Müllcontainer geworfen werden. Es ist ratsam, sie in eine Papiertüte oder einen Karton zu legen, damit sich niemand schneidet. LED-Lampen werden für das Recycling genutzt, doch dieser Service ist noch nicht weit verbreitet.
Chemikalien
In diese Gruppe fallen für die natürliche Umwelt gefährliche Stoffe:
- Reste von Haushaltschemie, Farben, Lacken, Klebstoff;
- unverbrauchte Kosmetik;
- medizinische Abfälle;
- Pestizide.
Wenn die aufgeführten Stoffe auf Deponien entsorgt werden, gelangen sie nach der Auswaschung in das Grund- und Oberflächenwasser.
Abfälle aus Haushalts- und Computertechnik, defekte Akkus von Mobiltelefonen
Funktionierende Technik verursacht bei bestimmungsgemäßer Nutzung keinen Schaden. Bei Beschädigung des Gehäuses gelangen giftige Verbindungen in Luft, Boden und Wasser und schädigen die menschliche Gesundheit und die Umwelt.
Die elektronischen Bauteile der Geräte enthalten:
- Blei;
- Nickel;
- Cadmium;
- Beryllium;
- verschiedene nichtmetallische Zusätze.
Um gefährliche Abfälle loszuwerden, sollten Sie ein Entsorgungsunternehmen finden oder das Rücknahmeprogramm für Geräte nutzen, das viele Hersteller anbieten.
Ein unbrauchbar gewordenes oder aus der Mode gekommenes Telefon sollten Sie nicht in den Müllcontainer werfen. Sie können es in einer Reparaturwerkstatt für Gadgets abgeben, wo ein Behälter für defekte Telefone aufgestellt ist.
Autozubehör
Altöle und Frostschutzmittel müssen nach dem Wechsel ordnungsgemäß entsorgt werden. Sie können sich an die nächste Kfz-Werkstatt wenden, die über die entsprechenden Einrichtungen verfügt. In die Behälter dürfen nicht nur Betriebsflüssigkeiten, sondern auch Autoreifen nicht eingeworfen werden.
Bau- und sperrige Abfälle
Bauarbeiten und größere Renovierungen fallen zwangsläufig Abfälle an. Beim Kauf neuer Möbel stehen wir vor dem Problem der Entsorgung der alten. Solche Abfälle müssen getrennt vom Hausmüll entsorgt werden.
Polyethylen
In seiner ursprünglichen Form, wenn wir Plastiktüten und -flaschen verwenden, ist dieser Stoff ungiftig. Gefährlich wird er, wenn er in die Umwelt gelangt, da er sich nur sehr langsam zersetzt. Polyethylen darf nicht verbrannt werden – dabei entstehen viele giftige organische Substanzen.
Eine Entsorgung ist nach Zerkleinerung der Abfälle in speziellen Anlagen möglich. Viele kommunale Abfallprogramme scheitern jedoch an Polyethylen. Umweltschützer schlagen als Ausweg aus dieser schwierigen Situation den Verzicht auf umweltschädliche Plastiktüten vor.
Leider hinkt die Konsumkultur dem wachsenden Wohlstand der Bevölkerung hinterher. Nicht allen Stadt- und Landbewohnern ist bewusst, dass Lampen, Reste von Farben und Lacken sowie andere gefährliche Stoffe, unbrauchbare Geräte und Möbel nicht auf Deponien entsorgt werden dürfen. Die Bereitschaft, auf Plastiktüten zu verzichten, ist noch gering.
Umweltgesetze und -normen im Bereich der festen Siedlungsabfälle schützen die natürliche Umwelt und die Menschen vor Müll. Bei Verstößen droht eine Verwaltungsstrafe in Form eines Bußgeldes. Sie können Ärger vermeiden und gleichzeitig einen angemessenen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Dazu müssen bestimmte Abfallarten nicht in die Behälter für Hausmüll geworfen, sondern zur Entsorgung abgegeben werden.






